Bei der Suche nach Antworten auf die Frage, warum der Ursprung der Familie Geiling (auch: Geilinch, Gayling, Geyling, Gailingen, Gailing, Gailinge, und Geilling) im fränkischen liegt und meine Familie im Rheinland ansässig war und ist, bin ich durch den Hinweis auf eine Quelle darauf aufmerksam geworden, dass es eine urkundliche Erwähnung mit Bezug auf das Jahre 1080 geben soll. Danach soll ein "Ritter von Gayling" im Jahre 1080 in Augsburg an einem Turnier teilgenommen haben. Die Quelle sind Aufzeichnungen in einem viel später entstandenen Turnierbuch, das als nicht unumstritten gilt.
Dieses Rittergeschlecht "Gayling von Altheim" soll ein altes rheinländisches Adelsgeschlecht sein, das seine Besitztümer am Rhein, im Elsass, in der Pfalz, in Baden und in Hessen gehabt haben soll. Dadurch gehörte es von etwa 1550 bis um 1720 im Ritterkreis Franken zum Ritterkanton Odenwald. Im 18. Jahrhundert gehörten es zum reichsritterschaftlichen Kanton Unterelsass, und in Ortenau zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben. Hans Gayling zu Hauenstein, genannt Wesel, lebte 1254 und erscheint 1262 in einer Bulle des Papstes Urban IV.
Nach den Eintragungen im Johann Siebmachers Wappenbuch von 1695 unterscheidet sich das Wappen des Gayling von Altheim wesentlich von dem Wappen des „Schwarzen Ritters Arnold Geyling vom Walde“, der 1303 erstmals urkundlich erwähnt wird und dessen Spross Eppelein von Gailingen, mit richtigem Namen Apollonius von Gailingen, war.
Ich würde mich freuen, wenn jemand aus der Kreise der Familie Geiling diese Thesen entweder belegen oder widerlegen könnte. Vielen Dank.